|
09.03.2010
Endlich: Kabelnetzbetreiber geben Störproblematik zu
Verkehrte Welt :-(
Seit Jahren behaupten die Kabelnetzbetreiber das Ihre Netze "dicht" sind und es daher keine Probleme mit Kabelstörungen auf den Funkbändern geben kann.
Jetzt plötzlich begründen die eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gerade mit dieser Störproblematik.
Wir sollten jetzt dies zum Anlass nehmen und die vielen S6-Störungen erneut melden und die Bundesnetzagentur mit dem Hinweis auf die Aussage des Kabelnetzbetreibes auffordern endlich effektiv gegen diese HF-Verschmutzung vorzugehen!
Eilantrag eines Kabelnetzbetreibers gegen geplante Frequenzversteigerung abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem heute den Beteiligten bekannt
gegebenen Beschluss einen Eilantrag der Firma Kabel Baden-Württemberg
GmbH & Co. KG abgelehnt, mit dem die für den April 2010 geplante
Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk im Bereich von 800 MHz
vorerst ausgesetzt werden sollte. Über Eilanträge anderer Unternehmen
ist bisher nicht entschieden worden.
Die Antragstellerin betreibt in Baden Württemberg ein Kabelnetz, über
das sie Free- und Pay-TV- Angebote sowie Internet-Zugänge anbietet. Ausgehend
von verschiedenen technischen Studien befürchtet sie, dass die
zukünftige Nutzung der Frequenzen im Bereich von 800 MHz zu Störungen
in ihrem Kabelnetz, insbesondere bei den daran angeschlossen
Kabelmodems, Receivern und Set-Top Boxen führt. Sie hält die Vergabe
der Frequenzen deswegen für rechtswidrig, solange nicht sichergestellt
ist, dass solche Störungen nicht eintreten werden. Aus diesem
Grunde hat sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese
Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben, Klage erhoben, über die noch
nicht entschieden ist. Den zeitgleich gestellten Antrag, die
aufschiebende Wirkung der Klage mit dem Ziel der Verhinderung der
Versteigerung zum vorgesehenen Termin anzuordnen hat das Gericht nun
abgelehnt.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die befürchteten Störungen
rechtfertigten nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens für die
Frequenzen. Sie führten nicht dazu, dass die vorgesehenen
Frequenznutzungen mit den Kabelnutzungen der Antragstellerin als von
vornherein unverträglich anzusehen seien. Falls erforderlich, könne
auftretenden Störungen deswegen auch noch mit späteren Maßnahmen
begegnet werden.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von
Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die
Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische
Störungen durch die bevorstehende Mobilfunknutzung der Frequenzen im
800- MHz- Band gestützt sind. Wann diese Klagen entschieden werden, ist
derzeit noch nicht absehbar. Sechs weitere Klagen von Unternehmen, die
sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl
vollständig oder jedenfalls wegen einzelner Versteigerungsbedingungen
für rechtswidrig halten, hat das Gericht für den 17. März 2010 zur
mündlichen Verhandlung terminiert. Auch diese Unternehmen haben
Eilanträge gestellt, über die noch nicht entschieden worden ist.
Az. 21 L 1851/09
Quelle: Pressemitteilung des VG Köln
|
Jürgen Mayer, DL8MA
|
|