|
23.06.2010
BMWi legt Änderungsentwurf zur Amateurfunkverordnung vor
Mit Hinblick auf die kostendeckende
Gestaltung von Amtshandlungen im Bereich der Amateurfunkprüfungen hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den ersten Entwurf
einer geänderten Amateurfunkverordnung vorgelegt.
Die Kernpunkte: Wiederholungsprüfungen
sollen gestrichen werden. Wird in einem Thementeil die Prüfung nicht bestanden,
so soll sie nach dem Willen des Ministeriums komplett neu abgelegt werden.
Inhaber eines Clubstationsrufzeichens sollen künftig auch Ausbildungsbetrieb
abwickeln können. Die Anerkennung ausländischer Amateurfunkzeugnisse und
Regelungen zur Übertragung digitaler Sprache sind weitere Punkte, die im
Entwurf definiert sind. Nicht enthalten sind Änderungen zu einer neuen
Einsteigerklasse, die frühestens im kommenden Jahr erwartet werden kann.
Einzelne Gebührenpositionen bzw. deren
Größenordnungen können den Angaben zufolge allerdings erst nach Abschluss
der erforderlichen Untersuchungen durch die Bundesnetzagentur genannt werden.
Diese Zahlen sollen im September vorliegen. Das BMWi bittet den Runden
Tisch Amateurfunk um Ergänzungs- und Änderungsvorschläge ebenfalls bis
September, damit die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten
kann. Der DARC-Vorstand wird bereits auf der Amateurfunkmesse HAM RADIO
erste Gespräche mit den betroffenen Vereinigungen und dem BMWi über diesen
Novellierungssentwurf führen und danach weiter berichten. Der Entwurf des
Ministeriums ist als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite veröffentlicht.
Deutschland-Rundspruch 25/2010
|