23.06.2010

BMWi legt Änderungsentwurf zur Amateurfunkverordnung vor

Mit Hinblick auf die kostendeckende Gestaltung von Amtshandlungen im Bereich der Amateurfunkprüfungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den ersten Entwurf einer geänderten Amateurfunkverordnung vorgelegt.

Die Kernpunkte: Wiederholungsprüfungen sollen gestrichen werden. Wird in einem Thementeil die Prüfung nicht bestanden, so soll sie nach dem Willen des Ministeriums komplett neu abgelegt werden. Inhaber eines Clubstationsrufzeichens sollen künftig auch Ausbildungsbetrieb abwickeln können. Die Anerkennung ausländischer Amateurfunkzeugnisse und Regelungen zur Übertragung digitaler Sprache sind weitere Punkte, die im Entwurf definiert sind. Nicht enthalten sind Änderungen zu einer neuen Einsteigerklasse, die frühestens im kommenden Jahr erwartet werden kann.

Einzelne Gebührenpositionen bzw. deren Größenordnungen können den Angaben zufolge allerdings erst nach Abschluss der erforderlichen Untersuchungen durch die Bundesnetzagentur genannt werden. Diese Zahlen sollen im September vorliegen. Das BMWi bittet den Runden Tisch Amateurfunk um Ergänzungs- und Änderungsvorschläge ebenfalls bis September, damit die neue Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Der DARC-Vorstand wird bereits auf der Amateurfunkmesse HAM RADIO erste Gespräche mit den betroffenen Vereinigungen und dem BMWi über diesen Novellierungssentwurf führen und danach weiter berichten. Der Entwurf des Ministeriums ist als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite veröffentlicht.

Deutschland-Rundspruch 25/2010