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26.01.2009
Leserbrief zum Beitrag: „Konzept zur Errichtung eines Notfunknetzes in DL“ im „Funkamateur“ 1/09
Leserbrief zum Beitrag:
„Konzept
zur Errichtung eines Notfunknetzes in DL“ im „Funkamateur“
1/09 von Thomas Füll, DG1FDV, Vorsitzender Notfunk Deutschland
e.V.: So sehr Beiträge zum Thema
„Notfunk“ auch zu begrüßen sind, so wenig hilfreich ist der
o.g. Artikel. Wenn der Beitrag in Heft 12/08 „Notfunk-Deutschland
e.V. stellt sich vor“ sich weitgehend mit den Vorstellungen anderer
Notfunkgruppen deckt, so baut das hier vorgestellte technische
Konzept leider nicht auf den Rahmenbedingungen in Deutschland
auf.
Bei einem bundesweiten Notfunk-Konzept sind neben der
Technik vor allem auch folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Der
rechtliche Rahmen, b) die Akzeptanz bei den Beteiligten (Behörden
und Funkamateuren),
c) das operative Umfeld,
d) der personelle Aufwand und e) die
erforderlichen finanziellen Mittel.
Für die Sicherheit der
Bevölkerung sind in der Bundesrepublik Deutschland die Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zuständig. Funkamateure
und ihre Vereine
gehören nicht dazu und haben folglich
auch keine entsprechenden Sonderrechte, wie Nutzung von
BOS-Frequenzen und –Geräten. Aus diesem Grund achten die
Notfunkbeauftragten im DARC darauf, dass Amateurfunk und BOS-Funk
personell und räumlich getrennt bleiben. Nur so ist eine
Zusammenarbeit mit den BOS in Form einer Unterstützung möglich.
Amateurfunk kann keine Leitfunktion übernehmen. Anders ist eine
Akzeptanz durch die Behörden und Organisationen nicht zu erreichen.
Auch wenn verschiedene Konzepte diskussionswürdig sind, führt
das vorgestellte Konzept des Notfunk Deutschland e.V. überwiegend
zur Ablehnung bei den Sicherheitsbehörden. Leider fallen solche
Vorstöße auf alle Funkamateure zurück und erschweren die
Bemühungen der Notfunkbeauftragten im DARC. Ein Funkamateur, der
nicht der entsprechenden BOS angehört, hat in einer Fernmeldestelle
einer BOS nichts zu suchen, geschweige denn eine Leitstelle zu
betreiben, wie es im erwähnten Konzept vorgesehen ist. Die Gründe
gehen von Fernmeldegeheimnis über Datenschutz, Haftung und
hoheitlichen Aufgaben bis zu Arbeit- und Unfallschutz. Andererseits
ist es Hilfsorganisationen, wie DRK, JUH, ASB usw. untersagt,
Amateurfunkfrequenzen zu benutzen. Ein Funkamateur, der
hauptberuflich oder ehrenamtlich einer Sicherheitsbehörde oder
Hilfsorganisation angehört, wird im Ernstfall sowieso dort
eingesetzt und kann sich in dieser Zeit nicht mit Amateurfunk
beschäftigen. Das personelle und finanzielle Problem für ein
solches Vorhaben wurde angerissen, aber nicht gelöst. Von den
Sicherheitsbehörden und Hilfsorganisationen, die mit der Umstellung
auf das Digitalnetz schon genug belastet sind, ist mit Sicherheit
keine Finanzierung eines solchen Projekts zu erwarten. Es bleiben
also nur die Vorbehalte und Ablehnung der Behörden und
Organisationen gegenüber allen Funkamateuren, die sich bei Notfunk
und Krisenkommunikation einbringen wollen. Ein behutsameres
Vorgehen wäre für unser gemeinsames Ziel, den Notfunk bei den BOS
zu etablieren, meines Erachtens besser geeignet um die gewünschte
breite Akzeptanz zu erreichen.
Michael (Mike) Becker,
DJ9OZ Notfunkbeauftragter im Distrikt Berlin des DARC
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