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26.01.2009

Leserbrief zum Beitrag: „Konzept zur Errichtung eines Notfunknetzes in DL“ im „Funkamateur“ 1/09

Leserbrief zum Beitrag:

„Konzept zur Errichtung eines Notfunknetzes in DL“ im „Funkamateur“ 1/09 von Thomas Füll, DG1FDV, Vorsitzender Notfunk Deutschland e.V.:

So sehr Beiträge zum Thema „Notfunk“ auch zu begrüßen sind, so wenig hilfreich ist der o.g. Artikel.
Wenn der Beitrag in Heft 12/08 „Notfunk-Deutschland e.V. stellt sich vor“ sich weitgehend mit den Vorstellungen anderer Notfunkgruppen deckt, so baut das hier vorgestellte technische Konzept leider nicht auf den Rahmenbedingungen in Deutschland auf.

Bei einem bundesweiten Notfunk-Konzept sind neben der Technik vor allem auch folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Der rechtliche Rahmen,
b) die Akzeptanz bei den Beteiligten (Behörden und Funkamateuren),

c) das operative Umfeld,

d) der personelle Aufwand und
e) die erforderlichen finanziellen Mittel.

Für die Sicherheit der Bevölkerung sind in der Bundesrepublik Deutschland die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zuständig. Funkamateure und ihre Vereine

gehören nicht dazu und haben folglich auch keine entsprechenden Sonderrechte, wie Nutzung von BOS-Frequenzen und –Geräten. Aus diesem Grund achten die Notfunkbeauftragten im DARC darauf, dass Amateurfunk und BOS-Funk personell und räumlich getrennt bleiben. Nur so ist eine Zusammenarbeit mit den BOS in Form einer Unterstützung möglich. Amateurfunk kann keine Leitfunktion übernehmen. Anders ist eine Akzeptanz durch die Behörden und Organisationen nicht zu erreichen.
Auch wenn verschiedene Konzepte diskussionswürdig sind, führt das vorgestellte Konzept des Notfunk Deutschland e.V. überwiegend zur Ablehnung bei den Sicherheitsbehörden. Leider fallen solche Vorstöße auf alle Funkamateure zurück und erschweren die Bemühungen der Notfunkbeauftragten im DARC.
Ein Funkamateur, der nicht der entsprechenden BOS angehört, hat in einer Fernmeldestelle einer BOS nichts zu suchen, geschweige denn eine Leitstelle zu betreiben, wie es im erwähnten Konzept vorgesehen ist. Die Gründe gehen von Fernmeldegeheimnis über Datenschutz, Haftung und hoheitlichen Aufgaben bis zu Arbeit- und Unfallschutz. Andererseits ist es Hilfsorganisationen, wie DRK, JUH, ASB usw. untersagt, Amateurfunkfrequenzen zu benutzen.
Ein Funkamateur, der hauptberuflich oder ehrenamtlich einer Sicherheitsbehörde oder Hilfsorganisation angehört, wird im Ernstfall sowieso dort eingesetzt und kann sich in dieser Zeit nicht mit Amateurfunk beschäftigen.
Das personelle und finanzielle Problem für ein solches Vorhaben wurde angerissen, aber nicht gelöst. Von den Sicherheitsbehörden und Hilfsorganisationen, die mit der Umstellung auf das Digitalnetz schon genug belastet sind, ist mit Sicherheit keine Finanzierung eines solchen Projekts zu erwarten.
Es bleiben also nur die Vorbehalte und Ablehnung der Behörden und Organisationen gegenüber allen Funkamateuren, die sich bei Notfunk und Krisenkommunikation einbringen wollen.
Ein behutsameres Vorgehen wäre für unser gemeinsames Ziel, den Notfunk bei den BOS zu etablieren, meines Erachtens besser geeignet um die gewünschte breite Akzeptanz zu erreichen.

Michael (Mike) Becker, DJ9OZ
Notfunkbeauftragter im Distrikt Berlin des DARC


© Jürgen, DL8MA / gehostet auf www.amateurfunk.de